Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V ist die Grundpflege neben der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung eine von 3 Unterstützungsleistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden kann.
Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.
Zu diesen Leistungen gehören