Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI

Ist die private Pflegeperson vorübergehend gehindert sich um den pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verhinderungspflege über die Pflegekasse beantragt und in Anspruch genommen werden.  

Gründe für die Inanspruchnahme können sein:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Reha-Maßnahmen
  • Arztbesuche
  • aber auch ein Theaterbesuch
  • Teilnahme an einem Pflegekurs
  • und vieles mehr

 


Voraussetzung:

Das Vorliegen eines Pflegegrades 2 - 5.

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