Pflegegeld

nach SGB XI

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst übernommen wird.

Dies kann erfolgen durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.

Das Pflegegeld wird der betroffenen Person durch die Pflegekasse zugewiesen. 

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden

  •    2 + 3          1/2 - jährlich
  •    4 + 5          1/4 - jährlich

einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in der Häuslichkeit nachweisen.

Auch Personen mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit einen solchen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

 

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